1= Umlenkrolle
2= Halterung für Gurtrolle (die abgebildete ist nicht original! Die Richtige ist
5mm stark und länger)
3= Aufnahme für untere Klappbankhalterung (Rückenlehne),
Gurtrollenhalterung/Mitte und Gurtende/Hinten. Die Sitzbank wird auf den Blechen
der Rückenlehne gelagert. Am besten erst die Gurtrollenhalterung aufkleben
(Schrauben reindrehen, damit es nachher auch passt), sonst ist's eine
Mordsfummelei hinter der Verkleidung!!!!
4= Gurtschloss und Beckengurt/mittlerer Sitz der hinteren Sitzbank
5= vordere Sitzbankhalterung, Gegenlager für Gurtrollenhalterung/Mittelsitzbank.
6= hier kommt das obere Lager der Rückenlehne rein.
7= Umlenkrolle mittlere Sitzbank
Rechtliches - Anschnallen von Kindern
Zum 1. April 1993 wurden die
Bestimmungen zur Beförderung von Kindern in Pkws geändert:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Kinder, die kleiner als 150
Zentimeter sind (auch wenn sie älter als 12 sind!), dürfen in Kraftfahrzeugen
mit Sicherheitsgurten nur befördert werden, wenn "Rückhaltevorrichtungen"
für Kinder eingebaut sind, die die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Was im Juristendeutsch "Rückhaltevorrichtung" heisst, ist bekannter
als Kindersitz.
Zum 1. Januar 1998 wurde diese Vorschrift auch auf Taxen und Mietwagen
ausgedehnt.
Die Rückhaltevorrichtungen für Kinder werden derzeit (Stand Oktober 2000) in 4
Klassen eingeteilt. Benutzt werden sollten nur Kindersitze, die eine ECE
Nr.44-Kennzeichnung haben.
Klasse 0 Körpergewicht weniger als 10 kg, Alter bis ca. 9 Monate
Klasse 1 Körpergewicht unter 13 kg, Alter bis ca. 2 Jahre
Klasse 2 Körpergewicht von 9 bis 18 kg, Alter bis ca. 4 Jahre
Klasse 3 Körpergewicht von 22 bis 26 kg, Alter von 4 bis ca. 12 Jahre
Hat das Fahrzeug auf der Beifahrerseite einen Airbag, dürfen auf dem
Beifahrersitz keine Kindersitze der Klasse 0 (Reboard-Kindersitze, Kleinkind
sitzt gegen die Fahrtrichtung) benutzt werden. Auf deutsch heißt das: der
Kindersitz für Kleinkinder bis 9 Monate gehört dann immer auf den Rücksitz!
Rückhaltevorrichtungen der Klassen 0-2 gibt es mit ganz seltenen Ausnahmen nur
für 3-Punkt-Gurtsysteme. Klasse 3 ist die "Sitzerhöhung".
Wer ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert (z.B Klasse 2 an
einem Beckengurt oder ein Kind unter 18kg in einer Klasse 3 Rückhaltevorrichtung)
riskiert ausserdem:
• 30€ Verwarngeld
• bei mehreren Kindern 35€ Verwarngeld
• Ein Kind ohne jede Sicherung transportiert - 40€ Bußgeld und 1 Punkt in
Flensburg
• bei mehreren Kindern - 50€ und 1 Punkt
Das generelle Verbot, Kinder unter 12 Jahren auf den Vordersitzen zu befördern,
besteht nicht mehr. Kinder dürfen auf dem Beifahrersitz befördert werden, wenn
auf den Rücksitzen keine Befestigungsmöglichkeit für Kindersitze vorhanden
ist beziehungsweise, wenn mehr als zwei Kinder unter 12 Jahren befördert werden
und der Platz auf den Rücksitzen nicht ausreicht.
Doch das ist nun veraltet,
seit dem 01.04.2004 gelten strengere Regeln!